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Gründung Gesellschaft

Am Anfang steht die Gründung der Gesellschaft

Nebst der Unterstützung beim Businessplan, der Standortsuche und der Finanzierung führen wir auch die Gründung der Gesellschaft durch - alles aus eienr Hand.

Die Höhe des erforderlichen Mindestkapitals ist grundsätzlich abhängig von der gewählten Rechtsform (bspw. kein Mindestkapital beim Einzelunternehmen bzw. mindestens CHF 50'000 Teillieberierung bei der Aktiengesellschaft). Selbstverständlich bedarf es unabhängig der Rechtsform genügend Liquidität, um der Geschäftstätigkeit nachgehen zu können.

Je nach Rechtsform und Umsatz des Unternehmens bestehen unterschiedliche formelle Anforderungen. So ist insbesondere bei Einzelunternehmen nur unter Umständen eine Handelsregistereintragung erforderlich. Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG ist zwingend eine öffentliche Beurkundung sowie eine Handelsregistereintragung vorzunehmen.

Es bedarf zwingend folgender Dokumente: Kapitaleinzahlungsbestätigung, Gründungsurkunde, Statuten, Handelsregisteranmeldung, Unterschriftsbeglaubigung und Lex Friedrich-Erklärung.

Sobald das Gründungskapital auf einem Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank nachweisbar einbezahlt ist, können der Gründungsakt und im Anschluss die Handelsregistereintragung erfolgen. Schliesslich sind je nach Geschäftsfeld weitere Bewilligungen erforderlich sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorkehrungen zu treffen.

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Chantal Steinmann
Mandatsleiterin
Rechtsanwältin, Inhaberin des luzernischen Notariatspatents