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Bleiberecht - Beurteilung Nutzniessung bzw. Wohnrecht

Beurteilung Nutzniessung bzw. Wohnrecht zeigt Vor- und Nachteile auf

Möchten die Eltern nach der familieninternen Grundstückübertragung die Liegenschaft weiter bewohnen, ist die Beurteilung von Nutzniessung bzw. Wohnrecht sinnvoll.

Die beiden Rechte haben diverse Unterschiede. So kann z. B. der Nutzniesser im Gegensatz zum Wohnrechtsnehmer die Immobilie nicht nur selber nutzen, sondern diese auch an Dritte vermieten. Aus diesem Grund trägt er auch die volle ordentliche Steuerlast (Einkommens- und Vermögenssteuer), wobei der Wohnrechtsnehmer lediglich den Eigenmietwert (Einkommenssteuer) versteuert.

Sowohl eine Nutzniessung als auch ein Wohnrecht müssen öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, damit diese gültig sind.

Nein, weder die Nutzniessung selber noch das Wohnrecht sind übertragbar oder vererblich.

Denkbar ist bspw. auch der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter