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Strategieberatung und Standortbeurteilung für Immobilien

Strategieberatung und Standortbeurteilung von Profis für Profis

Unsere individuelle Strategieberatung und Standortbeurteilung für eine nachhaltige Wertschöpfung Ihrer Immobilie.

Ein Immobilienentwickler ist bereits vor der Planung eines Neubau-/Sanierungsprojekts sowie bei unbebauten Grundstücken beizuziehen. Die Praxis zeigt immer wieder, dass bei verschiedenen Projekten die Ausgangslage sowie Ziele, Chancen und Risiken sehr individuell sind. Es lohnt sich deshalb, einen Experten beizuziehen. Dieser berücksichtigt alle Aspekte und berät Sie optimal. Er pflegt auch den Kontakt zu den Behörden.

Ja, im Bau- und Zonenreglement, in welchem die Ausnützung des Grundstücks sowie die Bauvorschriften detailliert umschrieben sind. Die Gemeinden sind aktuell damit beschäftigt, ihre Bau- und Zonenordnung zu revidieren. Je nach Lage könnte sich die Ausnützung für Ihr Grundstück ändern und dadurch neue Chancen, z. B. für eine Erweiterung Ihrer Immobilie erhalten. Im schlechtesten Fall kann daraus auch eine allfällige Steuerabgabe (Mehrwertabgabe) resultieren.

Dies hängt sehr von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Eigentümers ab. Dazu zählen unter anderem die finanzielle Ausgangslage, allfällige Bedürfnisse weiterer Miteigentümer wie auch der eigenen Familie. Ebenso spielen Steuerliche und rechtliche Aspekte eine massgebliche Rolle. Wir stellen Ihnen die richtigen Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf.

Mietzinseinnahmen gelten als private Einkünfte (Einkommenssteuern). Ab mehreren Wohnungen im Privatvermögen lohnt es sich, schon rein aufgrund der Steuerbelastung zu prüfen, ob diese in eine Immobiliengesellschaft überführt werden sollen. Dadurch werden Mietzinseinnahmen zukünftig über die Gewinnsteuer der Gesellschaft versteuert.

Es ist zu klären, ob bei den Erben Einigkeit über die Haltung der Immobilie in der Erbengemeinschaft oder einem Verkauf besteht. In Bezug auf den Wert einer Immobilie ist sich die  Erbengemeinschaft oft nicht einig. Für die Einigkeit der Erbengemeinschaft sind die Bedürfnisse aller Erben zu berücksichtigen und beabsichtigte Massnahmen (Sanierung, Vermietung, Verkauf) zu "verhandeln".

Nebst der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer fällt bei einem Immobilienverkauf eine Mehrwertabgabe an. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück um- oder aufgezont wird und sich dadurch der Wert des Grundstücks steigert.

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Samuel Stalder
Leiter Geschäftsbereich Immobilienmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung
Dipl. Immobilien-Treuhänder, Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis