Neubeurteilung Rechtsform

Die Neubeurteilung der Rechtsform zeigt Ihnen Perspektiven auf

Wachstum, erhöhter Kapitalbedarf, Veränderung der Beteiligungsverhältnisse oder eine geplante Nachfolge sind gute Gründe für die Neubeurteilung der Rechtsform.

Eine Neubeurteilung der Rechtsform kann sich insbesondere bei Erweiterung oder Änderung der bisherigen Geschäftstätigkeit aufdrängen, welche zusätzliche Risiken mit sich bringt, sowie vor einer allfälligen Nachfolge bzw. einem geplanten Verkauf.

Es sind zahlreiche Aspekte zu beachten, insbesondere die Motivation für die Rechtsformänderung, die Risiken aus der Geschäftstätigkeit und die finanzielle Situation des Unternehmens und des Unternehmers selber.

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Chantal Steinmann
Mandatsleiterin
Rechtsanwältin, Inhaberin des luzernischen Notariatspatents