Ohne KTG-Versicherung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR für eine bestimmte Zeit zu leisten und muss diese selber bezahlen. Die Lohnfortzahlungspflicht hängt von der Anzahl Dienstjahre des Mitarbeitenden ab und kann je nach dem für den Arbeitgeber teuer werden. Andererseits steigen die Prämien einer KTG-Versicherung im Schadenfall an. Der Versicherer kann aufgrund des Schadenverlaufs eine sogenannte Prämiensanierung machen. Hat das Unternehmen nur wenig Krankheitstage, kann es sein, dass es den Arbeitgeber sogar günstiger kommt, die Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeit selber zu tragen.
Grundsätzlich ist aber eine KTG-Versicherung zu empfehlen und viele GAV sehen auch eine solche vor.