Grundsätzlich steht sie jeder Person zu. Die Hilflosenentschädigung ermöglicht Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung. Als hilflos gilt, wer wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe oder Überwachung Dritter bedarf. AHV-, IV-Renten und Taggelder sollen grundsätzlich den Existenzbedarf einer behinderten Person decken. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.