Anspruchsprüfung von Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen

Wer kann die Anspruchsprüfung einer Hilflosenentschädigung beantragen?

Die Kosten in Pflegeheimen sind enorm und die Anspruchsprüfung für eine Hilflosenentschädigung komplex. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung rasch und kompetent.

Grundsätzlich steht sie jeder Person zu. Die Hilflosenentschädigung ermöglicht Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung. Als hilflos gilt, wer wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe oder Überwachung Dritter bedarf. AHV-, IV-Renten und Taggelder sollen grundsätzlich den Existenzbedarf einer behinderten Person decken. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.

Die Hilflosenentschädigung kann bei der AHV und IV-Stelle angemeldet werden. Gesuche um Ergänzungsleistungen können bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort oder der kantonalen Ausgleichskasse eingereicht werden.

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Michèle Vogel
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin