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Erbschaftsplanung

Mit der Erbschaftsplanung den Nachlass unmissverständlich regeln

Wer sich Zeit für seine Erbschaftsplanung nimmt, setzt seinen Willen zu Lebzeiten sinnvoll und den eigenen Anliegen entsprechend um.

Sofort - zu früh kann man (fast) nicht sein, nur zu spät.

Die Erbschafts- und Nachfolgeplanung ist sehr zentral für die Zukunft des Unternehmens. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Erbschafts- und Nachfolgeplanung hilft, die Fortführung des Unternehmens langfristig sicherzustellen. Denn nur zu Lebzeiten kann der Unternehmer (noch) Einfluss nehmen, wie und von wem das Unternehmen operativ und finanziell nach seinem Ableben geführt und gehalten werden soll. Mit der geeigneten Haltestruktur kann die Erbschafts- und Nachfolgeplanung unter Umständen vereinfacht und gleichzeitig steuerrechtlich optimiert werden (z. B. Trennung Betrieb von Immobilien oder die Gründung einer Immobilien-AG).

Neben der letzten Steuererklärung sowie einer Übersicht über die in die Ehe eingebrachten Mittel und über die während der Ehe erhaltenen Schenkungen und Erbschaften sollten auch die Ausweiskopien der Familienmitglieder griffbereit sein. Weiter hilft auch das Vorliegen einer Unternehmensbewertung.

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Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents