Die Erbschafts- und Nachfolgeplanung ist sehr zentral für die Zukunft des Unternehmens. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Erbschafts- und Nachfolgeplanung hilft, die Fortführung des Unternehmens langfristig sicherzustellen. Denn nur zu Lebzeiten kann der Unternehmer (noch) Einfluss nehmen, wie und von wem das Unternehmen operativ und finanziell nach seinem Ableben geführt und gehalten werden soll. Mit der geeigneten Haltestruktur kann die Erbschafts- und Nachfolgeplanung unter Umständen vereinfacht und gleichzeitig steuerrechtlich optimiert werden (z. B. Trennung Betrieb von Immobilien oder die Gründung einer Immobilien-AG).