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Übergabe bzw. Verkauf Eigenheim

Übergabe bzw. Verkauf Eigenheim - worauf ist zu achten?

Ob das Eigenheim oder Stockwerkeigentum an Nachkommen übergeben oder verkauft wird, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung.

Auf eine ganze Palette an Themenbereichen - wichtig sind insbesondere erbrechtliche Vorkehrungen (Ausgleichung und Absicherung), eine optimale steuerrechtliche Planung (Grundstückgewinnsteuer und Nachkommenerbschaftssteuer), die Kenntnis der sozialversicherungsrechtlichen Folgen (Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe), finanzielle Aspekte (Liquiditätsplanung Eltern, Tragbarkeit Nachkommen und Transaktionskosten) sowie psychologische Themen (Familienfrieden und fairer Preis). In jedem Fall sollte die Streitprävention im Vordergrund stehen und im Familienverbund eine einvernehmliche verbindliche Regelung getroffen werden. Eine Beratung durch Experten erachten wir aufgrund der Vielschichtigkeit als zwingend.

Wird Ihre Liegenschaft aus steuerlicher Sicht als Geschäftsvermögen qualifiziert, gilt es mit Blick auf die Aufgabe der Geschäftstätigkeit, der Übergabe an Nachfolger/-kommen oder den Verkauf besondere Vorsicht zu wahren. Bereits ein Wechsel vom Geschäft- ins Privatvermögen (bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit ohne Verkauf der Liegenschaft) kann zu immensen Steuer- und Abgabefolgen führen. Es empfiehlt sich, die Angelegenheit rund um die Liegenschaften frühzeitig zu einer Geschäftsaufgabe, Übergabe oder Verkauf zu analysieren und notwendige Massnahmen zu ergreifen. Die Haltestruktur ist zudem rechtzeitig zu überprüfen.

Wird ein Wohnrecht gewährt, muss dieses zu seiner Gültigkeit öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

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Jonas Werder
Leiter Immobilienvermarktung
Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis, CAS BFH in Areal- und Immobilienprojektentwicklung