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Vertretung bei Behörden

Als Partner Ihres Vertrauens übernehmen wir Ihre Vertretung bei Behörden

Sie können sich für Ihre Vertretung bei Behörden voll und ganz auf uns verlassen. Wir engagieren uns für Sie und wahren Ihre Interessen.

Im Hinblick auf eine geplante längere Abwesenheit infolge Auslandaufenthalt oder medizinischem Eingriff kann eine Generalvollmacht an eine Vertrauensperson erteilt werden. Für den Fall der dauernden Urteilsunfähigkeit ist dagegen ein Vorsorgeauftrag erforderlich.

Damit der von Ihnen bestimmte Vertreter Ihre Anliegen bei den Behörden vorbringen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese muss klar, vollständig und präzise sein, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.

Grundsätzlich ist eine Vertretung für eine Vielzahl an Geschäften möglich, sei es für Steuer-, Sozialversicherungs- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Bevollmächtigung sollte jedoch stets sorgfältig überlegt sein.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Roger Steiner
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents