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Willensvollstreckung regeln

Ihre Wünsche sind unantastbar, wenn Sie die Willensvollstreckung regeln

Erbteilungen sind selten unproblematisch. Legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Sie Ihre Willensvollstreckung regeln wollen. Damit beugen Sie Erbstreitigkeiten vor.

Sie können in einem Testament oder einem Erbvertrag einen Willensvollstrecker einsetzen, welcher in Ihrem Todesfall Ihren Willen umsetzt und sich professionell um die ganzen Formalitäten bzw. um die Erbteilung kümmert.

Das Testament muss entweder durch einen Notar vor Zeugen öffentlich beurkundet oder von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden.

Ja, der Erbvertrag muss vor Zeugen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter