todesfall

Erbteilung

Ist eine Erbteilung ohne Erbstreitigkeiten möglich?

Damit die Erbteilung nicht zu Unklarheiten führt, lohnt es sich, seinen letzten Willen in einem Ehe- und Erbvertrag oder einem Testament festzuhalten.

In der Regel erfolgt die Erbteilung durch die Erben privat. Je nach Situation kann eine amtliche Mitwirkung durch die Teilungsbehörde von Gesetzes wegen oder auf Verlangen der Erben notwendig werden.

In den meisten Fällen erfolgt die Aufteilung des Nachlasses mit einem schriftlichen Erbteilungsvertrag. Können sich die Erben nicht über die Aufteilung der Aktiven und Passiven einigen, kann beim Gericht eine Teilungsklage eingereicht werden.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
person-in-businesskleidung
Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents