todesfall

Willensvollstreckung umsetzen

Eine Willensvollstreckung umsetzen heisst, Ihre Wünsche zu respektieren

Auf Wunsch können wir Ihre Willensvollstreckung umsetzen. Wir beziehen alle Erben mit ein, damit Ihr letzter Wille unwidersprochen respektiert wird.

Sie können eine natürliche oder juristische Person als Willensvollstrecker einsetzen.

Die von Ihnen als Willensvollstrecker bestimmte Person verhilft Ihrem letzten Willen zum Durchbruch. Er führt alle Massnahmen durch, damit die Erbschaft bis zur Teilung erhalten bleibt. Er bereitet die Erbteilung zwar vor, aber er kann diese nicht selber vollziehen.

Der Willensvollstrecker benötigt einen Willensvollstreckerausweis der zuständigen Teilungsbehörde, damit er sich gegenüber Behörden, Institutionen und Privaten ausweisen kann.

Das ist in jedem Fall individuell, da die Willensvollstreckung bis zum Abschluss der Erbteilung dauert.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter