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Bleiberecht - Beurteilung Nutzniessung bzw. Wohnrecht

Beurteilung Nutzniessung bzw. Wohnrecht zeigt Vor- und Nachteile auf

Möchten die Eltern nach der familieninternen Grundstückübertragung die Liegenschaft weiter bewohnen, ist die Beurteilung von Nutzniessung bzw. Wohnrecht sinnvoll.

Es gibt diverse Unterschiede. Ein Nutzniesser kann die Immobilie selber nutzen, aber auch an Dritte vermieten. Deshalb hat er die volle ordentliche Steuerlast (Einkommens- und Vermögenssteuer) zu tragen. Wer im Wohnrecht lebt, hat nur den Eigenmietwert (Einkommenssteuer) zu versteuern.

Wenn Sie eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht gewähren, müssen Sie dies öffentlich beurkunden und im Grundbuch eintragen lassen, damit diese gültig sind.

Die Nutzniessung und das Wohnrecht sind nicht übertragbar oder vererblich.

Als Alternative kann ein schriftlicher Mietvertrag erstellt werden.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter