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AHV-Beiträge

Können die AHV-Beiträge optimiert werden?

Da die AHV-Beiträge auf dem Lohn zu entrichten sind, lässt sich die Vorsorge lediglich über den ausbezahlten Lohn optimieren, z. B. auch für im Unternehmen mitarbeitende Partner.

Nein, die AHV-Beiträge können nicht beeinflusst werden. Die AHV-Beiträge werden auf dem vollen Lohn entrichtet. Der Bundesrat setzt den Prozentsatz fest.

Nein, das ist nicht möglich.

Die Höhe der AHV-Rente hängt mit der Beitragsdauer, den geleisteten Beiträgen und allfälligen Erziehungs- und/oder Betreuungsgutschriften zusammen. Anhand des IK-Auszuges können wir Ihre voraussichtliche AHV-Rente berechnen. Sie können bei der Ausgleichskasse auch eine Rentenvorausberechnung bestellen.

Die AHV-Rente kann zwei Jahre vorbezogen werden. Bei einem Vorbezug wird die Rente lebenslänglich gekürzt. Frauen mit den Jahrgängen 1961-1969 können die AHV-Rente drei Jahre vorbeziehen (Übergangsgeneration AHV 21).

Die AHV-Rente kann um max. 5 Jahre aufgeschoben werden. Je nach Länge des Aufschubs beträgt der Rentenzuschlag 5.2 bis 31.5 Prozent.

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Michèle Vogel
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin