Jede Person, ob selbständig oder unselbständig erwerbend, hat Anspruch. Dank der Hilflosenentschädigung können Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung erleben. Wer wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit im Alltag (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe oder Überwachung von Dritten angewiesen ist, gilt als hilflos. AHV-, IV-Renten und Taggelder sind grundsätzlich dazu da, den Existenzbedarf einer behinderten Person zu decken. Reichen diese Leistungen nicht aus, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.