Anspruchsprüfung von Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen

Wer kann die Anspruchsprüfung einer Hilflosenentschädigung beantragen?

Die Kosten in Pflegeheimen sind enorm und die Anspruchsprüfung für eine Hilflosenentschädigung komplex. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung rasch und kompetent.

Jede Person, ob selbständig oder unselbständig erwerbend, hat Anspruch. Dank der Hilflosenentschädigung können Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung erleben. Wer wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit im Alltag (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe oder Überwachung von Dritten angewiesen ist, gilt als hilflos. AHV-, IV-Renten und Taggelder sind grundsätzlich dazu da, den Existenzbedarf einer behinderten Person zu decken. Reichen diese Leistungen nicht aus, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.

Eine Hilflosenentschädigung ist bei der AHV und IV-Stelle zu beantragen. Das Gesuch um Ergänzungsleistungen ist bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort oder der kantonalen Ausgleichskasse einzureichen.

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Michèle Vogel
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin