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Erbschaftsplanung

Mit der Erbschaftsplanung den Nachlass unmissverständlich regeln

Wer sich Zeit für seine Erbschaftsplanung nimmt, setzt seinen Willen zu Lebzeiten sinnvoll und den eigenen Anliegen entsprechend um.

Je früher desto besser - zu früh kann man (fast) nicht sein, nur zu spät.

Es ist sinnvoll, die letzte Steuererklärung, eine Aufstellung des in die Ehe eingebrachten Vermögens und allfällige, während der Ehe erhaltenen Schenkungen und Erbschaften sowie Ausweiskopien der Familienmitglieder bereit zu halten.

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Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents