Vertretung bei Behörden

Als Partner Ihres Vertrauens übernehmen wir Ihre Vertretung bei Behörden

Sie können sich für Ihre Vertretung bei Behörden voll und ganz auf uns verlassen. Wir engagieren uns für Sie und wahren Ihre Interessen.

Um für eine vorgesehene längere Abwesenheit, z. B. Auslandaufenthalt oder medizinischen Eingriff, können Sie eine Generalvollmacht an eine Vertrauensperson erteilen. Um für eine plötzliche und dauernde Urteilsunfähigkeit vorzusorgen, ist ein Vorsorgeauftrag erforderlich.

Ja, in der Regel ist eine Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss klar und präzise sein, um allfällige Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.

Die Vertretung durch eine Drittperson ist in vielen Angelegenheiten möglich, z. B. für Steuer-, Sozialversicherungs- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Vollmacht an einen Dritten sollte jedoch stets sorgfältig überlegt sein.

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Roger Steiner
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents