Willensvollstreckung regeln

Ihre Wünsche sind unantastbar, wenn Sie die Willensvollstreckung regeln

Erbteilungen sind selten unproblematisch. Legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Sie Ihre Willensvollstreckung regeln wollen. Damit beugen Sie Erbstreitigkeiten vor.

Setzen Sie in Ihrem Testament oder in einem Erbvertrag einen Willensvollstrecker ein. Dieser setzt in Ihrem Todesfall Ihren Willen um und erledigt die Formalitäten sowie die Erbteilung professionell.

Sie müssen Ihr Testament entweder von A bis Z von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen oder durch einen Notar vor Zeugen öffentlich beurkunden lassen.

Damit der Erbvertrag rechtskräftig ist, muss er vor Zeugen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter