Erbteilung

Ist eine Erbteilung ohne Erbstreitigkeiten möglich?

Damit die Erbteilung nicht zu Unklarheiten führt, lohnt es sich, seinen letzten Willen in einem Ehe- und Erbvertrag oder einem Testament festzuhalten.

In vielen Fällen nehmen die Erben die Erbteilung vor. In schwierigeren Konstellationen ist die Unterstützung durch die Teilungsbehörde auf Verlangen der Erben oder gar von Gesetzes wegen notwendig.

Die Aufteilung des Nachlasses kann in einem schriftlichen Erbteilungsvertrag festgehalten werden. Einigen sich die Erben nicht über die Aufteilung des Vermögens und allfälliger Schulden, läuft es auf eine Teilungsklage beim Gericht hinaus.

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Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents