Willensvollstreckung umsetzen

Eine Willensvollstreckung umsetzen heisst, Ihre Wünsche zu respektieren

Auf Wunsch können wir Ihre Willensvollstreckung umsetzen. Wir beziehen alle Erben mit ein, damit Ihr letzter Wille unwidersprochen respektiert wird.

Als Willensvollstrecker können natürliche und juristische Personen eingesetzt werden.

Der Willensvollstrecker muss dem letzten Willen des Erblassers zum Durchbruch helfen. Er leitet alle notwendigen Massnahmen ein, um die Erbschaft bis zur Teilung zu erhalten. Der Willensvollstrecker bereitet die Erbteilung vor, kann diese aber nicht selber vollziehen.

Um seine Aufgaben auszuüben benötigt er von der zuständigen Teilungsbehörde einen Willensvollstreckerausweis, damit er sich gegenüber Behörden, Institutionen und Privaten ausweisen kann.

Die Willensvollstreckung dauert bis zum Abschluss der Erbteilung.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter