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Todesfall

Todesfall in der Familie

Jeder Todesfall hinterlässt Trauernde - in der Familie, bei Freunden und Bekannten oder beim Arbeitgeber. Vorkehrungen zu Lebzeiten erleichtern den Hinterbliebenen dies und das.

Hierfür kann in einem Erbvertrag oder in einem Testament festgelegt werden, an wen die Immobilie zu welchem Preis/Anrechnungswert fallen soll.

Hierfür bedarf es einer Verfügung von Todes wegen, das heisst entweder eines Erbvertrags oder eines Testaments.

In der Verfügung von Todes wegen können verbindliche Anweisungen erteilt oder bestimmte Personen für die Verwaltung eingesetzt werden. Wird davon nicht Gebrauch gemacht, müssen sich die Erben diesbezüglich selber organisieren.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter