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Vermarktung in der Landwirtschafts- und Gewerbezone

Die Vermarktung in der Landwirtschafts- und Gewerbezone ist komplex

Die Bedingungen für die Vermarktung in der Landwirtschafts- und Gewerbezone sind speziell. Unsere Vermarktungsspezialisten beraten Sie kompetent und objektiv.

Wer ein landwirtschaftliches Grundstück erwerben will, benötigt eine Bewilligung von der kantonal zuständigen Dienststelle (Kanton Luzern: Dienststelle Landwirtschaft und Wald). Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten werden:

  • Der Käufer muss das Grundstück oder das landwirtschaftliche Gewerbe selber bewirtschaften
  • Der Preis darf nicht übersetzt sein
  • Das Grundstück liegt im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich

Es gibt aber auch Ausnahmen bezüglich der Selbstbewirtschaftung.
 

Ein Wohnhaus kann abparzelliert und aus dem bäuerlichen Bodenrecht ausgeschieden werden. In diesem Fall kann das Wohnhaus frei gehandelt werden und unterliegt keiner Preisgrenze.

Bei Grundstücken in der Landwirtschaftszone kann der Verkaufspreis nicht frei festgelegt werden. Im Kanton Luzern liegt dieser zwischen CHF 8.00 bis 9.00 pro Quadratmeter. Ein Preis von CHF 10.00 pro Quadratmeter würde im Kanton Luzern nicht akzeptiert.

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Jonas Werder
Leiter Immobilienvermarktung
Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis, CAS BFH in Areal- und Immobilienprojektentwicklung