Individualbesteuerung angenommen – was sich jetzt ändert

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 8. März 2026 der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Künftig wird jede steuerpflichtige Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert.

Was bedeutet die Individualbesteuerung?

Neu wird das Einkommen jeder Person separat erfasst und besteuert. Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren entfällt. Ziel der Reform ist eine gleichmässigere steuerliche Behandlung verschiedener Lebensformen.

Wen betrifft die Änderung?

Besonders relevant ist die neue Regelung für folgende Konstellationen bei Verheirateten:

  • Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen, insbesondere auch mit Kindern
  • Unternehmer:innen und Selbständigerwerbende
  • Anleger:innen
  • Internationale Sachverhalte

Mögliche Auswirkungen

Chancen

  • in vielen Fällen mehr Steuergerechtigkeit bei unterschiedlichen Familienmodellen
  • stärkere Erwerbsanreize
  • unter Umständen steuerliche Gestaltungspotenziale (zum Beispiel Lohn- vs Dividendenzahlungen)

Herausforderungen

  • Diskrepanz zwischen Steuern und Recht möglich
  • Auswirkungen auf Vorsorge und Vermögensstruktur
  • administrativer Zusatzaufwand für Steuerpflichtige und Steuerbehörden

Umsetzung und nächste Schritte

Die Einführung erfolgt schrittweise und erfordert gesetzliche Anpassungen auf Bundes- und Kantonsebene. Für viele Haushalte und Unternehmen ist es sinnvoll, die steuerliche Situation neu zu beurteilen.

Einordnung aus Beratungssicht

Die Reform erhöht Transparenz und Gleichbehandlung. Gleichzeitig entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten – und damit auch neuer Planungsbedarf.

Eine frühzeitige Überprüfung der persönlichen Steuer-, Einkommens- und Vorsorgestrategie schafft Klarheit.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Auswirkungen auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation zu beurteilen.

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Simon Meierhans
Leiter Steuern
Dipl. Steuerexperte, CAS Financial Transactions, Treuhänder mit eidg. Fachausweis