Neues Werkvertragsrecht ab 01.01.2026 – was Sie jetzt wissen sollten
Am 1. Januar 2026 sind in der Schweiz wichtige Anpassungen im Werkvertragsrecht und Kaufvertragsrecht in Kraft getreten.
Die Revision stärkt insbesondere die Rechtssicherheit von Bauherren und Käufern – unter anderem durch praxistauglichere Rügefristen, zwingende Verjährungsfristen sowie durch unentziehbare Nachbesserungsansprüche.
Welche Änderungen ergeben sich konkret im Kaufvertragsrecht, im Werkvertragsrecht sowie im Sachenrecht? Und was bedeuten diese Neuerungen für Bauherren, Unternehmer, Planer und Käufer von Grundstücken?
Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erläutert, welche Auswirkungen die Revision in der Praxis haben kann.