Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a

Ab 2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich ausgeglichen werden. Diese Änderung richtet sich an alle Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden.

Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich ausgleichen

Nutzen Sie diese Neuerung, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln. Lassen Sie sich fachkundig beraten und gestalten Sie Ihre Vorsorge effizient und zukunftssicher.

Weitere Informationen zu den nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a finden Sie in unserem vollständigen Artikel.

Zum Artikel 

Wünschen Sie weitere Informationen?
Dennis Halders
Mandatsleiter
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder mit eidg. Fachausweis