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Rechtsformvergleich

Ein Rechtsformvergleich kann einen Quantensprung ermöglichen

Ein Rechtsformvergleich macht bei der Unternehmensgründung, bei geplanten Investitionen, der Planung der Geschäftsnachfolge oder vor einem Verkauf Sinn.

Eine pauschale Antwort hierauf gibt es nicht. Vielmehr bedarf es einer Beurteilung des Einzelfalls und Abwägung der jeweiligen Parameter (z. B. Was ist der Zweck des Unternehmens und welche Haftungsrisiken bringt diese Tätigkeit mit sich? Wieviel Kapital in welcher Form steht zur Verfügung? Wie soll das Unternehmen organisiert sein?).

Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Höhe des Kapitals (tiefer bei der GmbH), der Anonymität der Inhaber (nur bei der AG) sowie der Organstruktur (personenbezogener bei der GmbH bzw. Inhaber ist in der Regel auch Geschäftsführer).

Bei der GmbH bedarf es eines Gründungskapitals von mindestens CHF 20'000 und bei der AG eines von mindestens CHF 100'000 (Teilliberierung von mind. CHF 50'000 möglich).

Grundsätzlich ja, sofern ein Aktivenüberschuss vorliegt. Allerdings gibt es gewisse Konstellationen, die der Gesetzgeber verunmöglicht. In jedem Fall sind rechtzeitig diverse zivil- und steuerrechtliche Abklärungen und Vorkehrungen zu treffen.

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Jérôme Rüfenacht
Leiter Geschäftsbereich Beratung, Mitglied der Geschäftsleitung
lic. iur., dipl. Steuerexperte, Diplom in Leadership und Management NDS HF