tablet-in-verwendung-im-meeting

Lohn- und Dividendenbezugsstrategie

Ist Ihre Lohn- und Dividendenbezugsstrategie steuer- und AHV-optimiert?

Die Lohn- und Dividendenbezugsstrategie legt das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende fest. Die Ausgleichskassen prüfen dieses kritisch. Eine falsche Strategie führt zu hohen Kosten.

Bei Lohn- und Dividendenbezügen gilt es, neben den steuerlichen Optimierungen insbesondere auch die ausgewogene Absicherung des arbeitstätigen Inhabers Rechnung zu tragen. Hierfür sollte ein angemessener Lohn definiert und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend für Alter, Invalidität und Unfall versichert werden.

Eine Dividende unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Wird eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 Prozent gehalten, erfolgt die Besteuerung privilegiert (zu 70 Prozent beim Bund / divergierend in den Kantonen). Dividenden unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialversicherungsabgaben, sofern das Arbeitsentgelt als marktgerecht gilt oder die Dividenden nicht übermässig ausfallen (bis 10 Prozent vom Steuerwert). Wird dies jedoch nicht eingehalten, kann die Sozialversicherungsbehörde einen Teil der Dividende als Lohn umqualifizieren und Sozialversicherungsbeiträge darauf erheben.

Dies ist abhängig von den konkreten Umständen. Grundsätzlich ist eine Staffelung der Dividende vorteilhaft mit Blick auf die jährliche Steuerprogression. Sind im betreffenden Steuerjahr z. B. ein Einkauf in die Pensionskasse oder ein grösserer Gebäudeunterhalt geplant, kann sich eine einmalig grössere Dividende ebenfalls lohnen.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
person-in-businesskleidung
Achill Wicki
Leiter Steuern
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder mit eidg. Fachausweis