Eine Dividende unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Wird eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 Prozent gehalten, erfolgt die Besteuerung privilegiert (zu 70 Prozent beim Bund / divergierend in den Kantonen). Dividenden unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialversicherungsabgaben, sofern das Arbeitsentgelt als marktgerecht gilt oder die Dividenden nicht übermässig ausfallen (bis 10 Prozent vom Steuerwert). Wird dies jedoch nicht eingehalten, kann die Sozialversicherungsbehörde einen Teil der Dividende als Lohn umqualifizieren und Sozialversicherungsbeiträge darauf erheben.