Frühpensionierung

Dank Frühpensionierung das Leben geniessen

Für eine Frühpensionierung müssen Fragen geklärt weden. Rente, Kapital- oder Teilkapitalbezug? Welche Fristen sind zu beachten und welche Anmeldungen sind notwendig? Reicht das Vermögen bis ins höhere Rentenalter?

Eine Frühpensionierung für Selbständigerwerbende ist massgeblich davon abhängig, wie sich die Geschäftsnachfolge bewerkstelligen lässt. Die bereits vorhandene Vorsorge sowie der Erlös für den Unternehmensverkauf legen fest, ob eine Frühpension finanziell umsetzbar ist.

Bei einer Frühpensionierung wird nach der Geschäftsübergabe keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt. Eine Teilpensionierung liegt vor, wenn Sie nach der Nachfolgeregelung als Unselbständigerwerbender, z. B. mit einem Pensum von 50 Prozent, reduziert im Betrieb weiterarbeiten.

Als erstes stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Geschäftsnachfolge regeln (Verkauf, Rentenlösung oder Liquidation). Bei der Ausgleichskasse erhalten Sie eine Rentenvorausberechnung für Ihre AHV-Rente. Aus dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse ersehen Sie das voraussichtliche Alterskapital sowie die zu erwartende Altersrente. Weiter können Erträge aus Ihrem Vermögen (z. B. Liegenschaft(en), Wertpapiere) anfallen. Rufen Sie uns an, falls Sie Unterstützung bei der Geschäftsnachfolge wünschen oder eine umfassende Übersicht erstellen möchten.

Diese Frage muss individuell geprüft werden. Die Rentenleistungen werden voraussichtlich tiefer sein als der zuvor bezogene Lohn. Dadurch kann mit tieferen Einkommenssteuern gerechnet werden. Die AHV-Beitragspflicht bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters bestehen. Wenn die Beitragspflicht nicht durch Lohnbeiträge oder einen Ehepartner erfüllt ist, sind Nichterwerbstätigenbeiträge zu entrichten. Abhängig vom Renteneinkommen und Vermögen reichen diese von CHF 514 bis 25'700 pro Jahr und Person, exkl. Verwaltungskosten. Für die Steuerplanung spielt die Art und Weise der Geschäftsnachfolge eine wesentliche Rolle und wir stehen Ihnen für eine umfassende Steuerberatung gerne zur Verfügung.

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Maria Kurmann
Leiterin Niederlassung Willisau, Leiterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis