todesfall

Beratung Erbengemeinschaften

Die Beratung von Erbengemeinschaften verhindert Handlungsblockaden

Unterschiedliche Interessen erschweren die Handlungsfähigkeit. Durch die Beratung von Erbengemeinschaften sind Lösungen schneller und einfacher umsetzbar.

Nach einem Todesfall führen die Erben gemeinsam die Erbengemeinschaft, indem sie den Nachlass gemeinsam verwalten, Entscheidungen über die Aufteilung treffen und alle damit verbundenen Angelegenheiten regeln. Vorbehalten bleibt die Einsetzung eines Willensvollstreckers.

Eine solche Absicherung ist nicht möglich. Die Erben können sich einstimmig auf eine andere Aufteilung des Vermögens einigen.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter