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Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren

Unsere Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren entlastet Sie mental und finanziell

Immer wieder kommt es im Erbfall zu Überraschungen. Mit der Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren minimieren wir die Konsequenzen für Sie und Ihr Budget.

Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Sie haften somit solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steuern.

Sind die noch unversteuerten Einkommens- und/oder Vermögenswerte noch keiner Steuerbehörde bekannt, kann jeder einzelne Erbe ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren beantragen. Die Nachsteuer wird dabei für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden mitsamt Verzugszinsen erhoben.

Kann das vereinfachte Nachsteuerverfahren für Erben nicht mehr geltend gemacht werden, wird ein ordentliches Nach- und Strafsteuerverfahren eingeleitet. Dabei wird eine Nachsteuer für die letzten zehn Steuerperioden mitsamt Verzugszinsen erhoben und zudem ist mit einer Busse zu rechnen.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents