Beurteilung Grundsteuern

Beurteilung Grundsteuern als Basis zur Steueroptimierung

Bei der Beurteilung der Grundsteuern können wir feststellen, ob Steuereinsparungen für Sie noch möglich und realisierbar sind.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, wird für einen Wertzuwachsgewinn eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Zusätzlich fallen je nach Kanton für Käufer und/oder Verkäufer Handänderungssteuern an. 

Die Differenz zwischen dem erhaltenen Verkaufspreis und den getätigten, wertvermehrenden Anlagekosten unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Der Kaufpreis sowie sämtliche wertvermehrenden Investitionen, welche in die Liegenschaft getätigt wurden, gelten als Anlagekosten. Die Handänderungssteuer wird vom Verkaufspreis berechnet.

Als fiktiver Mietertrag wird der Eigenmietwert dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet und unterliegt der Einkommenssteuer. Die meisten Kantone legen für die Vermögenssteuer einen amtlichen Steuerwert (Katasterwert im Kanton Luzern) für die Liegenschaften fest. Die Vermögenssteuer wird auf dem Steuerwert abzüglich der Hypotheken erhoben.

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Severin Ottiger
Mandatsleiter
Dipl. Steuerexperte, Treuhänder mit eidg. Fachausweis