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Strategieberatung und Standortbeurteilung für Immobilien

Strategieberatung und Standortbeurteilung von Profis für Profis

Unsere individuelle Strategieberatung und Standortbeurteilung für eine nachhaltige Wertschöpfung Ihrer Immobilie.

Dies sollte auf jeden Fall bereits vor der Planung und Umsetzung eines Neubau-/Sanierungsprojekts und bei Projekten auf unbebauten Grundstücken geschehen. Die Ausgangslage, Ziele, Chancen und Risiken der Projekte sind sehr individuell und es zahlt sich aus, einen Experten beizuziehen, welcher alle Aspekte berücksichtigt. Er berät Sie nicht nur optimal, sondern pflegt auch den Kontakt zu den Behörden.

Dies ist aus dem Bau- und Zonenreglement ersichtlich, welches die Ausnützung des Grundstücks sowie die Bauvorschriften näher umschreibt. Aktuell sind die Gemeinden damit beauftragt, ihre Bau- und Zonenordnung zu revidieren. Dadurch könnte Ihr Grundstück von Änderungen bezüglich der Ausnützung betroffen sein, woraus sich neue Chancen eröffnen könnten, z. B. für eine Erweiterung Ihrer Immobilie. Als Nachteil könnte aber auch eine allfällige Steuerabgabe (Mehrwertabgabe) resultieren.

Diese Frage lässt sich erst beantworten, wenn wir Ihre individuellen Bedürfnisse kennen. Als Entscheidungsgrundlage dienen die finanzielle Ausgangslage, allfällige Bedürfnisse weiterer Miteigentümer und der eigenen Familie. Im weiteren gilt es, die steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu beurteilen. Eine gute Beratung beginnt mit den richtigen Fragen, damit wir Ihnen die Vor- und Nachteile aufzeigen können.

Ist die Immobilie im Privatbesitz, gelten die Mietzinseinnahmen als private Einkünfte und unterliegen der Einkommenssteuer. Schon ab mehreren Wohnungen lohnt es sich aufgrund der Steuerbelastung zu prüfen, diese in eine Immobiliengesellschaft zu überführen. Dadurch würden die Mietzinseinnahmen zukünftig über die Gewinnsteuer der Gesellschaft versteuert.

Ja, die gibt es auf jeden Fall, wenn keine Einigkeit über die Haltung der Immobilie in der Erbengemeinschaft oder einem Verkauf besteht. Auch zum Wert der Immobilie können sich Erbengemeinschaften oft nicht einigen. Vor allfälligen Entscheiden müssen alle Bedürfnisse jedes Erben berücksichtigt und beabsichtigte Massnahmen (Sanierung, Vermietung, Verkauf) verhandelt werden.

Bei einem Immobilienverkauf fallen die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern an. Wird das Grundstück um- oder aufgezont und steigert sich der Wert des Grundstücks dadurch, löst dies eine Mehrwertabgabe aus.

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Samuel Stalder
Leiter Geschäftsbereich Immobilienmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung
Dipl. Immobilien-Treuhänder, Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis