Um diese Frage zu beantworten, sind die individuellen Verhältnisse genaustens zu prüfen. Da die Rentenleistungen voraussichtlich tiefer sind als das bisher erwirtschaftete Einkommen, werden tiefere Einkommenssteuern anfallen. Jedoch besteht die AHV-Beitragspflicht bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters weiter. Ist die Beitragspflicht nicht durch Lohnbeiträge oder den Ehepartner erfüllt, sind Beiträge für Nichterwerbstätige zu entrichten. Diese reichen abhängig vom Renteneinkommen und Vermögen von CHF 514 bis CHF 25'700 pro Jahr und Person, exkl. Verwaltungskosten.