Frühpensionierung

Dank Frühpensionierung das Leben geniessen

Für eine Frühpensionierung müssen Fragen geklärt weden. Rente, Kapital- oder Teilkapitalbezug? Welche Fristen sind zu beachten und welche Anmeldungen sind notwendig? Reicht das Vermögen bis ins höhere Rentenalter?

Der wichtigste Punkt ist abzuklären, ob eine Frühpension finanziell umsetzbar ist.

Wer in Frühpension geht, gibt seine Erwerbstätigkeit ganz auf. Dagegen wird bei einer Teilpensionierung das Arbeitspensum lediglich reduziert, z. B. von 100 auf 80 oder 60 Prozent.

Bestellen Sie eine Rentenvorausberechnung der AHV. Die Ausgleichskasse teilt Ihnen die voraussichtliche AHV-Rente mit. Ausserdem sehen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis der Pensionskasse das voraussichtliche Alterskapital sowie die zu erwartende Altersrente. Rechnen Sie zu Ihrem Einkommen auch die Erträge aus Ihrem Vermögen (z. B. Liegenschaft(en), Wertpapiere) dazu. Rufen Sie uns an, falls Sie eine umfassende Übersicht erstellen möchten.

Um diese Frage zu beantworten, sind die individuellen Verhältnisse genaustens zu prüfen. Da die Rentenleistungen voraussichtlich tiefer sind als das bisher erwirtschaftete Einkommen, werden tiefere Einkommenssteuern anfallen. Jedoch besteht die AHV-Beitragspflicht bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters weiter. Ist die Beitragspflicht nicht durch Lohnbeiträge oder den Ehepartner erfüllt, sind Beiträge für Nichterwerbstätige zu entrichten. Diese reichen abhängig vom Renteneinkommen und Vermögen von CHF 514 bis CHF 25'700 pro Jahr und Person, exkl. Verwaltungskosten.

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Maria Kurmann
Leiterin Niederlassung Willisau, Leiterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis