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Staffelungsplan

Der Staffelungsplan minimiert Ihre Steuerbelastung

Damit Sie möglichst viel Steuern sparen können, planen wir für Sie die Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule über mehrere Jahre.

Im Staffelungsplan werden die Auszahlungen aus der 2. Säule und Säule 3a so geplant, dass möglichst wenig Steuern anfallen. Diese Kapitalbezüge werden vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Satz getrennt besteuert. Dabei gilt: Je höher der Auszahlungsbetrag, desto höher fallen die Sondersteuern auf Kapitalzahlungen aus.

Ein bestehender Staffelungsplan kann jederzeit angepasst werden. Gerade bei einer Heirat macht dies Sinn, da die beiden Ehegatten zusammen besteuert werden.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Michèle Vogel
Leiterin Vorsorge- und Finanzplanung, Beraterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin