Teilpensionierung

Mit der Teilpensionierung in den Vorruhestand starten

Wer eine Teilpensionierung in Betracht zieht, wird nebst Fragen zum Erwerbsleben und den Finanzen auch damit konfrontiert, wie er die freie Zeit verbringen möchte.

Eine Teilpensionierung ist bestenfalls zwei Jahre vor der erstmaligen Pensumsreduktion zu planen.

Bei der Pensionskasse kann weiterhin der volle Lohn versichert werden, obwohl das Pensum reduziert wurde. Das ergibt später keine Leistungseinbusse. Dabei sind jedoch die Bedingungen von BVG Art. 33a zu beachten. 

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
person-in-businesskleidung
Maria Kurmann
Leiterin Niederlassung Willisau, Leiterin Lohn- und Personalwesen
Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis