Beratung Erbengemeinschaften

Die Beratung von Erbengemeinschaften verhindert Handlungsblockaden

Unterschiedliche Interessen erschweren die Handlungsfähigkeit. Durch die Beratung von Erbengemeinschaften sind Lösungen schneller und einfacher umsetzbar.

Die Erben führen die Erbengemeinschaft nach einem Todesfall gemeinsam, d. h. sie verwalten den Nachlass, entscheiden über die Aufteilung und regeln die dazu erforderlichen Angelegenheiten in globo. Als Alternative können sie einen Willensvollstrecker einsetzen.

Da die Erben mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung des Vermögens bestimmen können, ist eine solche Absicherung nicht möglich.

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Oliver Kölliker
Mandatsleiter
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents, Patentierter Sachwalter