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Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren

Unsere Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren entlastet Sie mental und finanziell

Immer wieder kommt es im Erbfall zu Überraschungen. Mit der Vertretung in Nach- und Strafsteuerverfahren minimieren wir die Konsequenzen für Sie und Ihr Budget.

Mit der Annahme der Erbschaft treten die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein und haften solidarisch für dessen Steuerschulden.

Sofern unversteuerte Einkommens- und/oder Vermögenswerte noch keiner Steuerbehörde bekannt sind, beantragt jeder einzelne Erbe ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren. Die Steuerbehörde erhebt die Nachsteuer für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden mitsamt Verzugszinsen.

Im schlimmsten Fall, d. h. wenn das vereinfachte Nachsteuerverfahren für Erben nicht mehr geltend gemacht werden kann, leitet die Steuerbehörde ein ordentliches Nach- und Strafsteuerverfahren ein. Sie erhebt eine Nachsteuer für die letzten zehn Steuerperioden mitsamt Verzugszinsen und legt eine Busse fest.

Sind Sie interessiert an unseren Leistungen?
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Stefan Ludin
Leiter Recht
Rechtsanwalt, Inhaber des luzernischen Notariatspatents