Strategieberatung und Standortbeurteilung für Immobilien

Strategieberatung und Standortbeurteilung von Profis für Profis

Unsere individuelle Strategieberatung und Standortbeurteilung für eine nachhaltige Wertschöpfung Ihrer Immobilie.

Grundsätzlich bereits vor der Planung und Umsetzung eines Neubau-/Sanierungsprojekts. Erfahrungsgemäss sind die Ausgangslage sowie Ziele, Chancen und Risiken sehr individuell und es lohnt sich, einen Experten beizuziehen, welcher alle Aspekte berücksichtigt, Sie optimal berät und auch den Kontakt zu den Behörden pflegt.

Anhand des Bau- und Zonenreglements, in welchem die Ausnützung des Grundstücks sowie die Bauvorschriften näher umschrieben sind. Die Gemeinden sind aktuell damit beauftragt, ihre Bau- und Zonenordnung zu revidieren. Dementsprechend könnte Ihr Grundstück von Änderungen bezüglich der Ausnützung betroffen sein und neue Chan-cen z. B. für eine Erweiterung Ihrer Immobilie, aber auch eine allfällige Steuerabgabe (Mehrwertabgabe) resultieren. 

Dies kommt immer auf die individuellen Bedürfnisse an - die finanzielle Ausgangslage, allfällige Bedürfnisse weiterer Miteigentümer und der eigenen Familie. Steuerliche und rechtliche Aspekte spielen unter anderem eine wichtige Rolle.

Die Mietzinseinnahmen werden als private Einkünfte (Einkommenssteuern) besteuert. Zusätzliche AHV-Abgaben erhöhen die Belastung. Aufgrund der Steuerbelastung lohnt es sich bei mehreren Wohnungen im Privatvermögen zu prüfen, ob diese in eine noch zu gründende Immobiliengesellschaft überführt werden sollen. Nach der Überführung würden die Mietzinseinnahmen zukünftig über die Gewinnsteuer der Gesellschaft versteuert, welche deutlich tiefer ausfallen als die Einkommenssteuern.

Als solcher gilt die Einigkeit über die Haltung der Immobilie in der Erbengemeinschaft oder einen Verkauf. Auch bezüglich des Werts einer Immobilie ist sich die Erbengemeinschaft oft nicht einig. Es sind die Bedürfnisse jedes Erben zu berücksichtigen und geplante Massnahmen (Sanierung, Vermietung, Verkauf) zu "verhandeln".

Im Zusammenhang mit Immobilienverkauf fallen Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern an. Wird ein Grundstück ein-, um- oder aufgezont, steigert sich der Wert des Grundstücks. Dies kann eine Mehrwertabgabe auslösen.

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Samuel Stalder
Leiter Geschäftsbereich Immobilienmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung
Dipl. Immobilien-Treuhänder, Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis