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Mietverwaltung

Warum sich eine externe Mietverwaltung für Sie auszahlt

Eine professionelle Mietverwaltung ist effizient und spart Kosten. Unsere Immobilienfachleute beantworten gerne alle Fragen für Miet- und Geschäftsliegenschaften.

Ein marktkonformer Mietzins wird normalerweise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei werden Faktoren wie die Lage der Immobilie, Grösse, Zustand und die Ausstattung berücksichtig und wird aufgrund von vergleichbaren Mietobjekten in derselben Gegend ermittelt. Der marktkonforme Mietzins sollte jedoch im Einklang mit den geltenden Mietgesetzen und -vorschriften stehen.

Betriebskosten, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen, dürfen dem Mieter / der Mieterin weiterbelastet werden. Reparaturen gehören nicht in die Nebenkosten. Beispiele für Nebenkosten, die nicht weiterbelastet werden dürfen: Verwaltungskosten, Gebäudeversicherung, Anschaffungskosten von Werkzeugen und Maschinen, usw.

Ja. Es darf eine Pauschale von ca. 3 Prozent auf die abgerechnete Heiz-/Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.

Mieterinnen und Mieter müssen kleine Mängel in der Wohnung selber beheben. Allerdings nur, wenn das mühelos von Hand geht und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Für die Beseitigung von Mängeln und Schäden, die durch normale Abnutzung entstanden sind, muss der Vermieter aufkommen. Mieter müssen die Kosten nur übernehmen, wenn ihnen etwa ein Missgeschick passiert ist oder die Abnützung übermässig ist. Ist die Lebensdauer des kaputten Gegenstandes/Bauteils ganz oder teilweise abgelaufen, muss der Vermieter die Kosten ganz oder anteilsmässig tragen.

Sollte der Mietzins ohne guten Grund ausbleiben, ist das Mietrecht streng: Nach Ablauf einer Mahnung, in der Sie eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen, dürfen Sie das Mietverhältnis im Rahmen einer ausserordentlichen Kündigung auflösen. Dies geht mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf Ende Monat.

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