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Erst- und Wiedervermietung

Partner und Coach für die Erst- und Wiedervermietung

Wer den Immobilienmarkt kennt, ist bei der Erst- und Wiedervermietung erfolgreich. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen zuvorkommend und professionell.

Das Objekt kann mit ansprechenden Fotoaufnahmen und Visualisierungen vorteilhaft präsentiert werden. Im Vergleich zur Konkurrenz sollten Sie die Vorzüge Ihrer Wohnung(en) speziell hervorheben und die notwendigen Marketingmassnahmen zum richtigen Zeitpunkt umsetzen.

Nebst einer visualisierten Vermietungsbroschüre mit Informationen zum Projekt, den Grundriss- und Detailplänen für die Küche und Nassräume sind ein Wohnungsspiegel mit den Verfügbarkeiten und Mietzinsen sowie ein Kurzbaubeschrieb und das Materialkonzept sinnvoll.

Ein Richtwert sind 5 - 10 Prozent der Jahresnettomietzinseinnahmen, je nach Grösse des Erstvermietungsprojekts (Anzahl Wohnungen).

In der Regel wird im Mietvertrag ein bestimmtes Datum vereinbart, womit der Vermieter gegenüber den Mietern schadenersatzpflichtig wird (z. B. Kostenübernahme Hotel, Lagerung Möbel). Ist die Wohnung jedoch teilweise bezugsbereit, können die Mieter lediglich eine Mietzinsreduktion verlangen.

Der Mietzins wird jeweils am 1. Tag eines Monats überwiesen. Deshalb sollte eine monatliche Kontrolle der Mietzinseingänge erfolgen. Des Weiteren empfiehlt es sich, die Bonität des Mieters abzuklären, bevor eine Wohnung vermietet wird.

Grundsätzlich ja. Bei einer Mietzinserhöhung müssen jedoch in einigen Kantonen die Mieter mit einem amtlichen Formular darüber informiert und die Erhöhung begründet werden. Bei einer Wiedervermietung darf der Vermieter höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. 10 Prozent fordern.

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Jonas Werder
Leiter Immobilienvermarktung
Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis, CAS BFH in Areal- und Immobilienprojektentwicklung