Hohe Zölle bei Exporten in die USA

Schweizer Unternehmen zahlen bis zu 39 % Zoll bei Lieferungen in die USA. Wann tiefere Ansätze denkbar sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im Blogbeitrag.

39 % Zoll auf Lieferungen in die USA – was Unternehmen beachten müssen

Der Export in die USA ist für viele Schweizer Unternehmen attraktiv – die hohen Zölle von bis zu 39 % stellen jedoch eine grosse Hürde dar. Immer wieder kommt die Frage auf, ob sich diese Abgaben vermeiden lassen, zum Beispiel über eine Tochtergesellschaft in der EU. 

Zölle lassen sich nicht durch Umwege vermeiden

Die schlechte Nachricht: Für Schweizer Waren gibt es aktuell keine realistische Möglichkeit, diese Zölle beim Export in die USA zu vermeiden.

  • Ursprungsland zählt: Entscheidend ist nicht, von wo aus die Ware verschickt wird, sondern wo sie hergestellt wurde. Schweizer Produkte bleiben auch bei Lieferung über eine EU-Gesellschaft «Swiss Made» – und damit in den USA zu 39 % zollpflichtig.
  • Transshipment nicht zulässig: Ein reines «Durchleiten» ohne wesentliche Verarbeitung wird von den US-Behörden nicht akzeptiert und kann erhebliche Sanktionen nach sich ziehen.
  • EU-Gesellschaft kein Ausweg: Gründung und Betrieb einer EU-Handelsgesellschaft sind mit zusätzlichen Kosten, rechtlichen Risiken und Aufwand verbunden, ohne die Zollproblematik zu lösen.

Wann tiefere Zölle möglich sind

Nur wenn Waren tatsächlich in der EU produziert oder substantiell weiterverarbeitet werden, kann ein reduzierter Zollansatz in Betracht kommen. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom konkreten Geschäftsmodell und den Produktionsprozessen ab.

Fazit 

Für Schweizer Unternehmen bleibt die Zollhürde in den USA bestehen. Eine sorgfältige Planung und Abklärung sind entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Sie exportieren in die USA oder planen es? Unsere Zoll- und Steuerexperten beraten Sie individuell – damit Sie Stolperfallen vermeiden und Ihre Chancen optimal nutzen können.

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Bastian Klink
Co-Leiter Niederlassung Sursee, Berater MWST
Dipl. Treuhandexperte, MAS FH in Treuhand und Unternehmensberatung, MAS FH in MWST / VAT / LL.M. VAT, dipl. Betriebswirtschafter HF