Beratung Ehe- und Erbrecht

Beratung Ehe- und Erbrecht - kein Muss, aber von Vorteil

Unvorhersehbares erfordert Anpassungen. Durch eine Beratung im Ehe- und Erbrecht lassen sich nachteilige Folgen minimieren. Wir sind für Sie da.

Die Ehegatten können sich mittels Ehe- und Erbvertrag gegenseitig genügend absichern und damit sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte seinen bisherigen Lebensstandard im Todesfall beibehalten kann. So können insbesondere auch Streitigkeiten unter den Erben oder mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vermieden werden. Schliesslich gibt es auch güterrechtliche Vorkehrungen, die den Fortgang des Unternehmens trotz allfälliger Scheidung gewährleisten

Es kann dazu kommen, dass die Ansprüche des Unternehmerehegatten bei einer Scheidung bzw. die Ansprüche der Kinder im Todesfall derart hoch sind, dass das Unternehmen verstückelt bzw. liquidiert werden muss. Zudem ist auch denkbar, dass die betroffenen Personen die Auszahlung ihrer Ansprüche in liquider oder sonst wie bestimmter Form verlangen, sodass beispielsweise auch Liegenschaften oder Unternehmen veräussert werden müssen. Entsprechend können die Interessen der Erben stark divergieren und zu Streit führen.

Neben der letzten Steuererklärung sowie einer Übersicht über die in die Ehe eingebrachten Mittel und über die während der Ehe erhaltenen Schenkungen und Erbschaften sollten auch die Ausweiskopien griffbereit sein.

Ja, ein Ehe- und Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

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Franziska Lanfranchi-Röösli
Mandatsleiterin, Verantwortliche Compliance
Rechtsanwältin, CAS FH in Finanz- und Rechnungswesen für Juristen, CAS HSG Grundlagen in General Management