Beratung Ehe- und Erbrecht

Beratung Ehe- und Erbrecht - kein Muss, aber von Vorteil

Unvorhersehbares erfordert Anpassungen. Durch eine Beratung im Ehe- und Erbrecht lassen sich nachteilige Folgen minimieren. Wir sind für Sie da.

Ein Ehe- und Erbvertrag stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte in seinem gewohnten Lebensstandard weitereleben kann. Zudem verhindert ein Ehe- und Erbvertrag, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingreifen wie auch Streitigkeiten unter den Erben.

Um einen Ehe- und Erbvertrag zu erstellen, werden die letzte Steuererklärung sowie eine Aufstellung über die in die Ehe eingebrachten Vermögensteile sowie Schenkungen und Erbschaften während der Ehe wie auch alle Ausweiskopien benötigt.

Damit ein Ehe- und Erbvertrag gültig ist, muss er von einem Notar öffentlich beurkundet werden.

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Franziska Lanfranchi-Röösli
Mandatsleiterin, Verantwortliche Compliance
Rechtsanwältin, CAS FH in Finanz- und Rechnungswesen für Juristen, CAS HSG Grundlagen in General Management